Eine Zwangsenteignung stellt einen Eingriff in das verfassungsmäßig anerkannte Eigentumsrecht dar, der im Interesse des Gemeinwohls oder der sozialen Zweckmäßigkeit erfolgt. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Zur Wahrung der Interessen in solchen Fällen übernehmen wir folgende Schritte:
Erstellung verschiedener Gutachten und Stellungnahmen
Juristisch-administrative Begleitung im Rahmen der entsprechenden Enteignungsverfahren
Verwaltungs- und verwaltungsgerichtliche Verfahren