Bei Canarias Contracta ABOGADOS beraten wir Sie in allen Phasen des Bauprozesses, von der Ausarbeitung von Bauverträgen mit Vertragsstrafe über die Fertigstellung des Gebäudes, die Erklärung des Neubaus und der Teilung bis hin zur Eintragung ins Grundbuchamt. Wir kümmern uns auch um die erforderlichen kommunalen Genehmigungen.
Darüber hinaus bieten wir umfassenden Versicherungsschutz für alle potenziellen Probleme, die durch Baufehler entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um „ruinöse Mängel“ handelt, die die Struktur oder Stabilität der Immobilie beeinträchtigen, oder um geringfügige Baufehler, die als „offensichtliche Mängel“ oder „versteckte Mängel“ gelten und die Qualität des Gebäudes mindern und somit den ursprünglich vereinbarten Wert mindern. Zu diesem Zweck nutzen wir die Beratung von Forensikern, die sich auf die Analyse von Baufehlern spezialisiert haben.
Wie in allen anderen Angelegenheiten versucht Canarias Contracta ABOGADOS stets zunächst eine außergerichtliche Lösung für das Problem unseres Mandanten zu finden, indem es von sich aus Verhandlungen anstößt. Nur wenn diese nicht erfolgreich sind, erheben wir eine Klage auf Schadensersatz vor dem zuständigen Gericht wegen Baumängeln.